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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NTI Kailer GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung, geschlossen.

(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der NTI Kailer GmbH, Marie-Curie-Straße 12 in 78048 Villingen-Schwenningen, Geschäftsführer: Ralf Kailer, eingetragen HRB: 701638A 602817 Freiburg, USt.-Id.Nr. DE 154719141.

(3) Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Partnern vereinbart wurden. Auch mündliche, fernmündliche, per Fax oder EDV erteilte Aufträge des Auftraggebers werden nur unter Einbeziehung dieser Bestimmungen der NTI Kailer GmbH angenommen.

(4) Widerspricht der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach deren Erhalt, gelten diese Bedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen.

(5) Sollen anders lautende Bestimmungen des Auftraggebers oder der NTI Kailer GmbH an die Stelle dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen treten, müssen sie von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden.

(6) Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten die NTI Kailer GmbH nur, wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt werden. Sie verpflichten NTI Kailer GmbH auch dann nicht, wenn sie ihnen im Einzelfall nicht besonders widerspricht

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website der NTI Kailer GmbH stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Auftraggeber.

(2) Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung der NTI Kailer GmbH (schriftlich oder per E-Mail).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der NTI Kailer GmbH und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der NTI Kailer GmbH verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und Kosten für Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.

(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung nicht nur unerheblich ist.

(3) Ein Abzug (Skonto etc.) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Der in Rechnung gestellte Betrag ist 8 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig.

(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist NTI Kailer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei kann er jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen.

(6) Wenn der Auftraggeber fällige Rechnungen nicht bezahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet, sich nach Vertragsschluss seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder die NTI Kailer GmbH nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über ihn erhält, die seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers sofort fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Außerdem ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die NTI Kailer GmbH ist berechtigt eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen, dann auf Kosten und Zinsen der Hauptleistung und erst zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(7) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzuges bleiben vorbehalten.

(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der NTI Kailer GmbH anerkannt sind.

§ 4 Auftragsumfang, Installation, Mitwirkungspflicht

(1) Die NTI Kailer GmbH bietet den Kauf von Hardware, die Überlassung von Software und die Pflege der Soft- und/ oder Hardware an. Die Installation von Software wird nur bei ausdrücklicher gesonderter Beauftragung gegen Entgelt geschuldet.

(2) Beratungsleistungen der NTI Kailer GmbH im Vorfeld der Auswahl von Soft- und Hardware werden ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erbracht. Anhand dieser Informationen und Vorgaben wird die NTI Kailer GmbH ein Vorschlag für die Gestaltung und Zusammensetzung der Soft- und Hardware vornehmen. Dem Auftraggeber obliegt es, die relevanten Informationen der NTI Kailer GmbH zugänglich zu machen.

(3) Eine vereinbarte Einarbeitung in die von der NTI Kailer GmbH gelieferter Software umfasst lediglich die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse, um das erworbene Anwender-programm aufrufen und starten zu können. Ein Anspruch auf die Vermittlung weitergehender EDV und programminhaltlicher Kenntnisse besteht nicht.

(4) Dem Auftraggeber obliegt es, bis zum vereinbarten Installationstermin die räumlichen, technischen und sonstige für die Installation erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere wird die Verlegung von Kabeln, Leitungen oder Stromversorgung und Einrichtung der Datenübertragung von der NTI Kailer GmbH nicht geschuldet.

(5) Die NTI Kailer GmbH wird dem Auftraggeber eine Produktbeschreibung und technische Spezifikation der Software verfügbar machen, welche die wesentlichen Leistungsmerkmale und die bestimmungs-gemäße Benutzung und Einsatzbedingungen wiedergibt. Der Auftraggeber wird sich eigenverantwortlich über die wesentlichen Merkmale der Software informieren und überprüfen, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

§ 5 Lieferung

(1) Die von NTI Kailer GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd. Es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.

(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung sämtlicher erforderlichen Unterlagen und der vollständigen Erfüllung seiner Vergütungspflichten aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit seinen Pflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung, auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

(3) NTI Kailer GmbH kann unbeschadet der Rechte aus Verzug des Auftraggebers von diesem eine Verlängerung von Lieferfristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der NTI Kailer GmbH nicht nachkommt.

(4) NTI Kailer GmbH haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, Ereignisse verursacht worden sind, die er nicht zu vertreten hat. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.

(5) Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber NTI Kailer GmbH vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

(7) NTI Kailer GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Insbesondere ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, abweichend von dem Auftrag angepasste Software zu liefern, sofern hierdurch die Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Software, Unterlagen, Hardware, Datenträger oder Dokumentationen (nachfolgend „Ware“) bleiben Eigentum der NTI Kailer GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat die NTI Kailer GmbH das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware nach Mahnung und nach Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Wegnahme oder Pfändung der Ware durch die NTI Kailer GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit dem nicht zwingendes geltendes Recht entgegensteht. Die der NTI Kailer GmbH durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die NTI Kailer GmbH ist ferner berechtigt, dem Auftraggeber jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Auftraggeber erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

(3) Der Auftraggeber darf die Ware und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen oder abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er der NTI Kailer GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Kosten, die der NTI Kailer GmbH trotz Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleiben, hat der Auftraggeber zu tragen.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er der NTI Kailer GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des mit der NTI Kailer GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung befugt, wobei die Befugnis der NTI Kailer GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Die NTI Kailer GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Auftraggeber die NTI Kailer GmbH auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung kann von der NTI Kailer GmbH im Falle von Vertragsverletzungen des Auftraggebers (insbesondere Zahlungsverzug) widerrufen werden.

(5) Wird die Ware mit anderen, nicht der NTI Kailer GmbH gehörenden Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so erwirbt die NTI Kailer GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung und Verarbeitung.

(6) Auf die Besonderheiten der Lizenz-, gewerbliche Schutz- und Urheberrechte wird hingewiesen (§ 7)

§ 7 Softwareüberlassung, Lizenzrechte, Urheberrechte

(1) Die Lieferung sämtlicher Software erfolgt auf der Grundlage der Herstellerlizenzbedingungen und Wiederverkaufsbeschränkungen, die der Auftraggeber als verbindlich anerkennt.

(2) Der Auftraggeber erwirbt an Softwareprodukten nur ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich befristet auf ein Jahr ab Lieferung und räumlich beschränkt auf das Staatsgebiet, für das die Lizenz erworben wurde. Eigentumsrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Die zur Verfügung gestellte Software, Unterlage oder sonstige von der NTI Kailer GmbH geschaffene Erfindungen, Entwicklungen, Patente, Rechte im Sinne des Urhebergesetztes oder sonstige immateriellen Rechte und Arbeits- Entwicklungsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt,

a) Kopien der Software anzufertigen oder Vervielfältigungen anzufertigen,
b) die Software an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen,
c) Unterlizenzen einzuräumen,
d) die Software oder Teile davon zu bearbeiten oder zu verändern.

(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die zuvor genannten Regelungen verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des aktuellen Listenpreises der Ware. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.

§ 8 Autodesk® Subscription (Servicevertrag und/oder Mietvertrag) Vertragslaufzeit mit automatischer Vertragsverlängerung (Evergreen)

(1) Dieser Vertrag beginnt mit der Eintragung des Kunden in das Subscriptionssystem von Autodesk, und läuft wie von Autodesk mitgeteilt. Der Vertrag verlängert sich um die jeweilige Vertragsperiode, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

(2) Im Verhältnis zwischen Autodesk und dem Kunden gelten die jeweils auf der Subscriptionsseite von Autodesk im Internet (www.autodesk.de/subscription) veröffentlichten Bedingungen. Der Kunde beauftragt den Händler, während der Vertragslaufzeit den jährlichen Verlängerungen des Subscriptionsvertrags zwischen dem Kunden und der Autodesk im Namen des Kunden zuzustimmen.

§ 9 Autodesk® Subscription (Servicevertrag und/oder Mietvertrag) Änderung der Subscriptionsgebühren

Im Laufe der Zeit können sich die Subscriptionsgebühren, die Autodesk seinen Distributoren und/oder Händlern berechnet, ändern. Der Händler ist berechtigt, Subscriptionsgebühren nach Vorankündigung für das jeweils folgende Vertragsjahr nach billigem Ermessen anzupassen. Falls eine Erhöhung der jährlichen Vertragsgebühren insgesamt mehr als 10% beträgt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung bzw. Proforma-Auftragsbestätigung außerordentlich zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen.

§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht, Funktionsprüfung, Gewährleistung

(1) Wenn die NTI Kailer GmbH die Software installiert hat, hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach der Installation der Software eine Funktionsprüfung durchzuführen. Inhalt und Ablauf der Funktionsprüfung ergeben sich aus dem sofern vorhandenem Pflichtenheft und/oder dem zugrundeliegenden Protokoll. Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist zu protokollieren. Etwaige Mängel sind innerhalb von weiteren zehn Werktagen schriftlich der NTI Kailer GmbH anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß anerkannt und der Auftraggeber geht seiner Gewährleistungsrechte wegen festgestellter oder feststellbarer Mängel verlustig.

(2) Software ist vertragsgemäß erstellt, wenn Computerprogramm, Programmbeschreibung, Begleitmaterial und Entwicklungsdokumentation den grundlegenden Programmfunktionen entsprechen.

(3) Im Übrigen gelten die Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß §§ 377, 378 HGB.

(4) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die auf der Internetseite der NTI Kailer GmbH zu entnehmen sind, haben rein informatorischen Charakter. Die NTI Kailer GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben und die Leistungsbeschreibung (§ 4 Abs. 3) ausschlaggebend.

(5) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der Übergabe an den Auftraggeber auf diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über.

(6) Soweit ein Mangel vorliegt, ist die NTI Kailer GmbH nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die NTI Kailer GmbH zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet die NTI Kailer GmbH zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.

(7) Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die NTI Kailer GmbH berechtigt, sie zu verweigern. Zudem kann die NTI Kailer GmbH die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten ihr gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der den mangelfreien Teil der Leistung entspricht

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel ausschließlich durch die NTI Kailer GmbH beheben zu lassen. Unterlässt der Auftraggeber dies oder behebt er diesen Mangel selbst oder durch Dritte, erlöschen jegliche Gewährleistungsrechte und die dem Auftraggeber dadurch entstanden Kosten hat dieser selbst zu tragen. Zugleich verliert der Auftraggeber sämtliche Gewährleistungsrechte, wenn er die Software nachträglich und eigenmächtig verändert oder ergänzt.

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz längere Gewährleistungsfristen vorschreibt.

§ 11 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Für die im Rahmen der Erbringung der Vertragsbeziehungen entstehenden Urheberrechte, Muster, Softwares, Quellcodes, Erkenntnissen oder sonstigen Entwicklungsergebnisse („Arbeitsergebnisse) räumt der Auftraggeber der NTI Kailer GmbH das ausschließliche Recht ein, diese zu nutzen, abzuändern, zu vervielfältigen, zu speichern, Dritten zur Verfügung zu stellen.

(2) Dieses Nutzungsrecht ist übertragbar, dauerhaft und unwiderruflich.

§ 12 Haftung

(1) Die NTI Kailer GmbH haftet

a) für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,

auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

(2) Die NTI Kailer GmbH haften nicht

a) soweit Schäden durch die Einhaltung der Prüfpflichten des Auftraggebers im Sinne von § 8 Abs. 1 und 3 hätten vermieden werden können, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter der NTI Kailer GmbH zurückzuführen;
b) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der NTI Kailer GmbH;
c) im Falle grober Fahrlässigkeit der nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglich, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen.

(3) Im Falle einer Haftung ist die Ersatzpflicht auf Schäden begrenzt, welche vertragstypisch und vorhersehbar sind, maximal wird jedoch ein Schaden in Höhe des doppelten Auftragsvolumens ersetzt.

(4) Weitergehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht die gelieferte Ware betreffen die NTI Kailer GmbH keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst.

(5) Werden an der Ware oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung der NTI Kailer GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind. Dies gilt auch für Veränderung, welche nach Durchführung einer Dienstleistung durch den Auftraggeber durchgeführt werden.

(6) Dem Auftraggeber obliegt es zudem, vorhandene Datenbestände vor der Installation ordnungsgemäß und nach dem Stand der Technik zu sichern. Die NTI Kailer GmbH übernimmt im Rahmen der Installation keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der vorhandenen Daten. Die NTI Kailer GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, wenn Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers unterlassen wurden.

(7) Die Einschränkungen dieses § 8 AGB gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Alle Ansprüche im Sinne dieses § 9 verjähren ein Jahr nach der schadensverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Villingen-Schwenningen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.

 

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

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